Rechtsprechung
   VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10354
VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16 (https://dejure.org/2017,10354)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2017 - 10 K 132.16 (https://dejure.org/2017,10354)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2017 - 10 K 132.16 (https://dejure.org/2017,10354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 GG, § 3 Abs 2 WaStrSchlBetrZV 2013, Art 3 GG
    Anspruch eines Betreibers von Fahrgastschiffen und Vermieter von Sportbooten am SMS-Schleusungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08

    Berufsbetreuer, Freier Beruf, Gewerbe, Gewerbeanzeige.

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Begriff des Gewerbes, der vom Gesetz selbst nicht definiert wird, dahin zu verstehen ist, dass es sich um eine nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht zur Urproduktion, zu den Freien Berufen oder zur bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zu rechnen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.03.2008 - BVerwG 6 B 2.08 - mit weiteren Nachweisen).
  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16
    Diese Verteilung stellt in ihrer Durchführung lediglich ein organisatorisches Problem bezüglich der aufeinander folgenden Schleusungen dar (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Mainz, Beschluss vom 18.09.2015 - 3 L 745/15.MZ - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 64.14

    Einstweilige Anordnung; Feststellung; Beschwerde; Beschwerdegründe;

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16
    Auch die Beklagte räumt bezüglich der Vermietungstätigkeit der Klägerin ein, dass diese gemäß § 4 Buchst. a Abs. 4 Satz 2 der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung die Befugnis hat, Fahrgäste unter Gestellung eines Bootsführers zu befördern (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Berlin, Beschlüsse vom 25.06.2014 - VG 10 L 223.14 und VG 10 L 224.15 - siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26.03.2015 - OVG 1 S 64.14 und OVG 1 S 65.14 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 65.14

    Einstweilige Anordnung; Feststellung; Beschwerde; Beschwerdegründe;

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16
    Auch die Beklagte räumt bezüglich der Vermietungstätigkeit der Klägerin ein, dass diese gemäß § 4 Buchst. a Abs. 4 Satz 2 der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung die Befugnis hat, Fahrgäste unter Gestellung eines Bootsführers zu befördern (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Berlin, Beschlüsse vom 25.06.2014 - VG 10 L 223.14 und VG 10 L 224.15 - siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26.03.2015 - OVG 1 S 64.14 und OVG 1 S 65.14 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 25.06.2014 - 10 L 223.14

    Pflicht zur Führung eines Kleinfahrzeugkennzeichens

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16
    Auch die Beklagte räumt bezüglich der Vermietungstätigkeit der Klägerin ein, dass diese gemäß § 4 Buchst. a Abs. 4 Satz 2 der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung die Befugnis hat, Fahrgäste unter Gestellung eines Bootsführers zu befördern (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Berlin, Beschlüsse vom 25.06.2014 - VG 10 L 223.14 und VG 10 L 224.15 - siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26.03.2015 - OVG 1 S 64.14 und OVG 1 S 65.14 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 1 B 4.20

    Motoryacht; Sportfahrzeug; Bootszeugnis; Fahrgastbeförderung;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bereits darauf hingewiesen, dass die unstreitigen sicherheitstechnischen und konstruktionsbedingten Unterschiede zwischen einem Fahrgastschiff auf der einen und einem Sportboot auf der anderen Seite für den Schleusungsprozess nicht die allein maßgeblichen Kriterien sind (VG Berlin, Urteil vom 20. März 2017 - 10 K 132.16 - Rn. 40, juris).
  • VG Berlin, 29.05.2020 - 10 K 21.20
    Dabei wird auch auf die folgenden Feststellungen der Kammer im Urteil vom 20. März 2017 (Az. 10 K 132.16, Rn. 40, juris) Bezug genommen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht